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Hier kommen alle Pressemeldungen übers Vauban rein, seien sie aus der BZ oder woanders her...
Mit freundlicher Genehmigung der BZ für ihre angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und mit freundlicher Genehmigung einzelner freier Redakteure.
Wer hier einen Artikel zu Unrecht archiviert sieht, möge sich bitte melden, dann nehme ich ihn raus. Wir sind erwachsene Menschen und brauchen keine Abmahnungen. |
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Thema: Warum hier fast keine Artikel mehr erscheinen |
ande Administrator 04.02.2007 |
Wie noch andernorts erklärt werden wird, habe ich wegen einem außergerichtlich verlorenen Rechtsstreit 3.100 EUR verloren.
Eine große und bekannte Verlagskette klagte gegen mich wegen eines einzelnen Artikels in einer großen Wochenzeitung, den ich nach zwei Jahren - in denen der Artikel kostenlos bei der Zeitschrift selbst herunterladbar war - hier ins Pressearchiv vauban.de kopiert hatte.
Zuvor war der Artikel dort herunterladbar und ich hatte nur einen Link gesetzt. Nachdem der Artikel dort nicht mehr zu lesen war (vermutlich wegen eines Relaunches) habe ich die Vauban betreffenden Teile des Artikels von http://www.web.archive.org geholt - dort stehen sie heute immer noch - und hierher kopiert. Ich dachte, nach über zwei Jahren kostenloser Bereitstellung der Wochenzeitschrift selbst wäre jeglicher Wert zu Null zu berechnen, ich mache also keinen Schaden.
Dem geltenden Urheberrecht sind aber die realen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen egal - die Verwerter können egal welche Nutzung immer unterbieten, sogar mit einer teuren strafbewerten Unterlassungserklärung - obwohl ich nach dem ersten Kontakt den Artikel sofort heruntergenommen hatte. Damals als ich den Artikel ins Forum gestellt hatte, war es dazu noch legal gewesen!! Die Rechtslage hatte sich lediglich geändert und ich es nicht mitbekommen.
Interessant ist, daß selbst bei einem einzelnen Wochenzeitschrift-Artikel der Streitwert oft auf 10.000 EUR festgesetzt wird - Rechtsanwalt sollte man werden. Ich habe nur ein Problem - ich bin nicht so geldgeil und werde es nie werden.
Daß ich selbst das Interview gegeben habe, der zu einem Teil des Artikels führte, hat juristisch ebenso keine Bewandtnis, daß es dem Autor selbst peinlich ist, daß "sein" Verlag als Verwerter so gegen mich vorging. Er hätte mir die Erlaubnis des Abdrucks (zumal 4 Jahre nach Veröffentlichung) gegeben, war aber selbst nicht im Bilde, daß er die Rechte dazu gar nicht hat. Der Verlag meint, er hätte die Rechte zur Onlineverwertung automatisch bekommen, und nach geltendem Recht hat er sie auch automatisch - für ein Jahr. Ich hätte nur per Richter entscheiden lassen können, pb das Recht der Verlage danach verfällt. Da ich den Eindruck habe, daß das Urheberrecht alleine für Verlage und nicht zugunsten von Autoren und Nutzen des Volkes gemacht wurde, gab ich auf.
Ein Teil der Kosten verschuldet mein erster Rechtsanwalt, der mich anfänglich falsch beraten hat und den ich möglicherweise noch in Regress nehmen werde. Vielleicht bekomme ich einen Teil der Kosten zurück.
Dies hat nichts mit der regional wichtigsten Tageszeitung BZ zu tun - im Gegenteil, die BZ war und ist so freundlich, mir den Abdruck der Artikel die den Stadtteil Vauban betreffen hier - nichtkommerziell - zu gestatten, für die bei der BZ fest angestellten Mitarbeiter.
Selbstverständlich war und ist für mich immer, den Autor und die Quelle zu nennen. Ich verstand dieses Angebot hier nur als "Archiv".
Das geltende Urheberrecht kennt jedoch keinen "fair use" wie in anderen Ländern. Unter allen Umständen und immer ist der Autor eines Artikels zu fragen, und zwar bis 70 Jahre nach seinem Tod. (Wenn der Autor nach seinem Tod nicht mehr leben sollte, muß man eben die Verwerter fragen)
Ich hätte also bei jedem BZ-Artikel erst nachgucken müssen - oder nachfragen! - ob die Autorin oder der Autor fest angestellt ist oder nicht, und im letzteren Fall um Erlaubnis fragen.
Dies habe ich auch vor einiger Zeit gemacht, was die schon bisher hierher kopierten Artikel angeht. Von einigen Autoren bekam ich ein OK, von zweien kein OK (bzw. das Angebot eines Lizenzvertrages von 10 EUR pro Jahr oder 50 EUR einmalig, wenn ich mich recht erinnere - pro Artikel!). Da ich das Geld nicht habe, habe ich deren Artikel hier entfernt.
Ohne zu weit zu schweifen: das Verfahren ist mir zu kompliziert - ich werde hier kein Pressearchiv mehr machen.
Eine faire gesetzliche Regelung könnte sein, daß Zeitungsartikel einfach nicht 70 Jahre lang geschützt sind, sondern vielleicht ein Jahr. Aber davon sind wir noch weit entfernt.
Es gibt auch noch andere Punkte, die man - im Interesse beider Seiten - vernbessern sollte, aber dafür reicht hier der Platz nicht.
ich werde zu gegebener Zeit an anderer Stelle die Information über Mißbrauchsaspekte des deutschen Urheberrechts sammeln.
Ein Dank gilt der BZ und einiger freier Redakteure, die für die Situation nichts kann und die sich freundlich und fair verhalten hat.
Es ist schwer, den komplexen Zusammenhang hier zu schildern, aber wie gesagt ich werde das an anderer Stelle ausführlich nachholen, denn so darf die ganze Geschichte nicht enden - unabhängig davon, daß mich ein Artikel 3.100 EUR gekostet hat.
[Beitrag vom: 04.02.2007 20:21 geändert durch: ande am: 04.02.2007 20:23] |
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